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Fachbereich

Architekten- und Ingenieurrecht

DONOTH FUHRMANN TÜXEN sorgt für eine ausgewogene rechtliche Betreuung von Architekten und Ingenieuren.

Ihre Ansprechpartner

Prof. Dr. Hans-Peter Donoth

Dr. Markus Tüxen

ARCHITEKTEN- UND Ingenieurrecht

Architekten und Ingenieure benötigen eine besondere und ausgewogene rechtliche Betreuung. Erfahrungsgemäß konzentrieren sich Architekten und Ingenieure jedoch sehr stark auf die gestalterische, technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit eines Bauvorhabens.

Allerdings kann jedes Projekt – auch bereits in der Anfangsphase – ins Wanken geraten, wenn das juristische Fundament die eigene Arbeit nicht solide trägt. Die Frage nach einem auskömmlichen Honorar für das geplante Projekt und dessen vertragliche Absicherung gerät häufig zur Nebensache, da ein Urvertrauen in die Verbindlichkeit und Auskömmlichkeit der HOAI besteht – dies kann schnell existenzgefährdend werden.

DONOTH FURHMANN TÜXEN sichert gemeinsam mit Ihnen von Beginn an die nötige Standsicherheit Ihrer Arbeiten. Bereits seit Jahren gestalten, prüfen, oder modifizieren wir erfolgreiche Planerverträge. Die Berücksichtigung aller Besonderheiten Ihrer Projekte ist für uns dabei selbstverständlich.

Wir kennen auch die Feinheiten der HOAI und können so bei der Ermittlung, Prüfung und Durchsetzung Ihrer Honoraransprüche erfolgreich arbeiten.

Ihre Vorteile

Präzise
Professionell
Individuell

Architekten und Ingenieure liefern die nötigen Grundlagen für den dauerhaften Bestand eines Bauwerks oder einer Anlage. Dabei tragen sie im Rahmen eines Bauvorhabens durchaus ein beachtliches Haftungsrisiko. Sowohl Planungsfehler als auch eine mangelhafte Bauüberwachung oder auch die Überschreitung einer vereinbarten Bausumme können zu Schadensersatzansprüche des Bauherrn führen.

Gut, wenn man hier bereits im Vorfeld auf die langjährigen Erfahrungen von Spezialisten setzt. DONOTH FUHRMANN TÜXEN berät und unterstützt Architekten und Ingenieure bei der sicheren Vertragsgestaltung sowie bei der Durchsetzung von (zusätzlichen) Honorar- und Bauzeitverlängerungsansprüchen.

DONOTH FUHRMANN TÜXEN kennt sich aus in sämtlichen Problem-Szenarien der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie mit der rechtlich und wirtschaftlich sinnvollen Gestaltung und dem Abschluss von Architekten- und Ingenieurverträgen.

Mit uns sind Sie immer auf der sicheren Seite und erhalten stets eine kompetente und spezialisierte Rechtsvertretung in allen Phasen der Projektentwicklung.

Zudem treten wir in baurechtlichen Streitigkeiten durch unseren Wirtschaftsmediator, Prof. Dr. Hans-Peter Donoth, auch als Schlichter auf. DONOTH FUHRMANN TÜXEN versteht Ihre Sicht. Und findet die beste Lösung.

DONOTH FUHRMANN TÜXEN ist Ihr kompetenter und erfahrener Partner in allen Phasen der Projektentwicklung – denn mit Plänen kennen wir uns aus. Zu unseren Mandanten gehören kleinere und größere Architektur- und Ingenieurbüros ebenso wie öffentliche und private Auftraggeber. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten umfassend bei der Vertragsgestaltung, bei der außergerichtlichen und erforderlichenfalls gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen (z. B. Honoraransprüche, Mängelansprüche, etc.) ebenso wie bei der Abwehr derartiger Ansprüche.