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Fachbereich

Baurecht

DONOTH FUHRMANN TÜXEN sorgt mit juristischer Qualität, detailliertem Verständnis und großer Erfahrung für ein sicheres Fundament.

Ihre Ansprechpartner

Prof. Dr. Hans-Peter Donoth

Dr. Markus Tüxen

Auf sicherem Fundament

Lange vor dem ersten Spatenstich werden bei Bauvorhaben bereits die ersten Verträge mit Projektentwicklern oder sonstigen Planern geschlossen. Die rechtliche Beratung ist dementsprechend einer der wichtigsten Bausteine zum wirtschaftlichen Gelingen eines Vorhabens, da sich für alle Beteiligten, insbesondere bei Großbauvorhaben, zahlreiche technische und juristische Fragen stellen. Die Klärung dieser Fragen ist existenziell für Bauherren, da diese in der Regel die wesentliche Grundlage weiterer Planungen sind.

DONOTH FUHRMANN TÜXEN beantwortet Ihre Fragen praxisgerecht und sorgt somit für Rechtssicherheit im Rahmen einer baubegleitenden Rechtsberatung.

Wir unterstützen vor allem Unternehmen sowie die öffentliche Hand sowohl als Auftraggeber als auch als Auftragnehmer. Mit juristischer Qualität, detailliertem Verständnis und großer Erfahrung leisten wir die umfassende rechtliche Betreuung von Mandanten im privaten Baurecht und betrachten Vorhaben von Anfang an ganzheitlich.

Im Bereich des privaten Baurechts vertreten wir hauptsächlich gewerbliche Mandanten und öffentliche Auftraggeber – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Abgerundet wird der Fachbereich durch Mandate aus dem öffentlichen Baurecht sowie dem kommunalen Abgaberecht.

Unsere Fachanwälte sind zudem gleichermaßen spezialisiert auf honorarrechtliche wie haftungsrechtliche Angelegenheiten, unterstützen bei der Abwehr von unberechtigten oder bei der Durchsetzung von berechtigten Nachtragsforderungen und beraten selbstverständlich auch im Rahmen der Abnahme und der Gewährleistung.

Neben Unternehmen aus dem Bereich des Hochbaus zählen eine Reihe von Unternehmen des Tiefbaus, des Spezialtiefbaus und des Anlagenbaus zu unseren langjährigen Mandanten.

Ihre Vorteile

Ihre Kunden bauen auf Ihre Erfahrungen als Unternehmen der Bauwirtschaft?

Dann sollten Sie Ihre Vorhaben auf die vielfältigen Kompetenzen von DONOTH FUHRMANN TÜXEN in allen mit der Entwicklung, Planung und Durchführung zusammenhängenden rechtlichen Fragestellungen bauen.

Sämtliche Phasen während der Bauausführung sowie nach Fertigstellung des jeweiligen Vorhabens sind häufig Gegenstand von Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Derartige Konflikte von vornherein zu vermeiden ist das Anliegen unserer umfassenden Kenntnis im Bereich des Bauvertragsrechts.

DONOTH FUHRMANN TÜXEN liefert für Bauvorhaben jeder Größenordnung maßgeschneiderte Verträge, die spätere Konflikte von Anfang an ausschließen. Auch während der Ausführungsphase Ihres Vorhabens stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.

Wir begleiten Ihr Vorhaben beratend mit dem Ziel, offene Streitpotentiale zu erkennen und im Verhandlungswege zu lösen, um so zu einem raschen Abschluss Ihres Projektes zu gelangen.

Profitieren Sie daneben von unserer Erfahrung auf dem Gebiet des Nachtragsmanagements. Nicht zuletzt setzen wir uns für die Durchsetzung der Ihnen für Ihr Werk zustehenden Vergütung ein: Hier stehen wir Ihnen mit unserer profunden Kenntnis auf dem Gebiet des Forderungsmanagements zur Seite.

Zudem begleiten wir auch den Zeitraum Ihrer Gewährleistungsverpflichtung nach Fertigstellung des Bauvorhabens. Sollte schließlich eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig sein, können Sie auch hier auf unsere Kompetenz und Erfahrung bauen.

Wir entwickeln mit Ihnen eine für Sie zielführende Strategie. Bevor es zu Gericht geht, ist für uns die Aufklärung über Erfolgsaussichten des Rechtsstreits selbstverständlich. Gleich, welches Einzelproblem im Rahmen Ihres Projektes auftaucht – vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kenntnisse im Bereich des privaten Baurechts.

Unser Leistungsspektrum umfasst:

  • Gestaltung von Verträgen, u a. GU-Verträge, Nachunternehmerverträge, ARGE-Verträge
  • Fragen des Vergütungsrechts und Nachtragsmanagement
  • Forderungsmanagement
  • Gewährleistungsrecht
  • gerichtliche Interessenvertretung, u.a. gerichtliches selbstständiges Beweisverfahren
  • Mediation (alternative Streitbeilegung) im Bauwesen

Haben Sie wirklich alles bedacht?
Als Auftraggeber sind Sie bereits vor Abschluss des Werkvertrages einer Vielzahl von technischen, wie auch rechtlichen Fragestellungen ausgesetzt.

Sowohl private, als auch öffentliche Bauherren können wegen der typischen Problemkreise einer Baumaßnahme auf unsere Erfahrung und unsere Fachkenntnis zurückgreifen – noch bevor der Werkvertrag unterschrieben und der Grundstein gelegt wird.

Auch während der Bauausführung sowie der Zeit der Gewährleistung stehen wir Ihnen mit unserem Wissen zur Verfügung.

Unser Leistungsspektrum umfasst:

  • Entwurf und Prüfung von Verträgen
  • baubegleitende Beratung mit dem Ziel, Konflikte bereits im Vorwege einzudämmen
  • außergerichtliche Beweissicherung
  • gerichtliche Interessenvertretung, u.a. gerichtliches selbstständiges Beweisverfahren
  • Mediation (alternative Streitbeilegung) im Bauwesen